Benutzungsordnung

  1. Die Bibliothek Wallbach steht allen interessierten Personen zur Verfügung.
  2. Bei der Anmeldung wird ein persönliches Benutzerkonto er­stellt. Mit der Einschreibung wird die Benutzungsordnung akzeptiert. Namens- oder Adressänderungen müssen der Bibliothek mitgeteilt werden.
  3. Die Benutzung der Bibliothek ist gebührenpflichtig (mit Ausnahme von Kindern und Jugendlichen).
  4. Die maximale Ausleihzahl pro Besuch und Konto ist beschränkt (siehe Anschlag).
  5. Die Ausleihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen, für Zeit­schriften gelten abweichende Fristen (siehe Anschlag).
  6. Nicht reservierte Medien können in der Regel verlängert werden mit Ausnahme von DVDs und Zeitschriften. Ausgeliehene Medien können reserviert werden.
  7. Bücher, die in der Bibliothek nicht vorhanden sind, können aus anderen Bibliotheken bestellt werden.
  8. Nach Ablauf der Leihfrist werden kostenpflichtige Mahnungen versandt.
  9. Bei Beschädigung oder Verlust von Medien ist Schadenersatz zu leisten. Schäden dürfen nicht selber repariert werden.
  10. Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen.
  11. Wer gegen die Benutzungs­ordnung verstösst, den Biblio­theksbetrieb stört oder die Bibliothek vorsätzlich schädigt, kann von der Benutzung ausgeschlossen werden.
  12. Änderungen der Benutzungs­ordnung können durch Anschlag bekannt gemacht werden.

 

Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und ersetzt alle früheren.

Wallbach, 10. Dezember 2022