Benutzungsordnung
- Die Bibliothek Wallbach steht allen interessierten Personen zur Verfügung.
- Bei der Anmeldung wird ein persönliches Benutzerkonto erstellt. Mit der Einschreibung wird die Benutzungsordnung akzeptiert. Namens- oder Adressänderungen müssen der Bibliothek mitgeteilt werden.
- Die Benutzung der Bibliothek ist gebührenpflichtig (mit Ausnahme von Kindern und Jugendlichen).
- Die maximale Ausleihzahl pro Besuch und Konto ist beschränkt (siehe Anschlag).
- Die Ausleihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen, für Zeitschriften gelten abweichende Fristen (siehe Anschlag).
- Nicht reservierte Medien können in der Regel verlängert werden mit Ausnahme von DVDs und Zeitschriften. Ausgeliehene Medien können reserviert werden.
- Bücher, die in der Bibliothek nicht vorhanden sind, können aus anderen Bibliotheken bestellt werden.
- Nach Ablauf der Leihfrist werden kostenpflichtige Mahnungen versandt.
- Bei Beschädigung oder Verlust von Medien ist Schadenersatz zu leisten. Schäden dürfen nicht selber repariert werden.
- Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen.
- Wer gegen die Benutzungsordnung verstösst, den Bibliotheksbetrieb stört oder die Bibliothek vorsätzlich schädigt, kann von der Benutzung ausgeschlossen werden.
- Änderungen der Benutzungsordnung können durch Anschlag bekannt gemacht werden.
Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und ersetzt alle früheren.
Wallbach, 10. Dezember 2022